Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Als EVG Solarstrom selbst produzieren und nutzen
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bildet sich aus dem Eigentümer einer Energieerzeugungsanlage (Stromproduzent) sowie mehreren Verbrauchern, die am selben Netzanschluss angeschlossen sind. Bei der EVG mit Dienstleistungsmodell der EW Höfe AG profitieren also mehrere Stockwerkeigentümer gemeinsam vom wirtschaftlichen Nutzen der Solaranlage.
Voraussetzungen für die Gründung einer EVG
Nebst der allgemeinen Aufwertung der Liegenschaft profitieren Sie zudem von der Abwicklung, Abrechnung und dem Rechnungsversand sowie der Messdatenbereitstellung durch die EW Höfe AG. Das macht die EVG zu einer komfortablen Lösung für Eigentümer und Mieter eines Mehrfamilienhauses, die gemeinsam von der Photovoltaik profitieren wollen. Das Ganze wird in dem Dienstleistungsvertrag EVG geregelt und bedarf einer zusätzlichen Einverständniserklärung zwischen der EW Höfe AG und dem Produzent sowie einer weiteren Einverständniserklärung zwischen dem Produzent und den Mietern (pro Partei).
Gerne stehen wir Ihnen für die Aufbereitung der Dokumente beratend zur Seite. Buchen Sie hier eine unverbindliche Beratung.
Einverständniserklärung EW Höfe/Produzent
Sie möchten wissen, wie die durch uns erstellte Abrechnung aussieht? Schauen Sie sich die entsprechenden Musterrechnungen an.
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EVG = Eigenverbrauchsgemeinschaft
Alle Parteien behalten Ihren Stromzähler des EVU. Die Solaranlage erhält einen separaten Stromzähler. Der produzierte Strom wird prozentual auf den aktuellen Stromverbrauch der einzelnen Parteien aufgeteilt. Beim EVG erhalten Sie ein fixfertiges Dienstleistungsprodukt. Wir übernehmen die Abrechnung sowie, wen nötig, das Inkasso. Es benötigt zudem keine oder nur kleine Anpassungen in der Installation. Die Installationskosten sind gering im Gegensatz zum ZEV bei dem man für jede Wohnung/ Bezüger einen separaten Privatzähler installieren muss.
ZEV = Zusammenschluss Energieverbrauch
Alle Parteien in einer Liegenschaft werden mit Privatzähler gemessen. Das Energieversordungsunternehmen (EVU) liefert mit den Messdaten von einem Hauptzähler hinter dem Hausanschluss eine Stromabrechnung. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.
Ihre Ansprechperson
R. Steiner
Sachbearbeiter Mess- und Systemtechnik
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