Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV)
Mit dem ZEV die Energie mit benachbarten Liegenschaften teilen
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Liegenschaftseigentümer:innen den produzierten Solarstrom gemeinsam. Gerne bietet Ihnen die EW Höfe AG Unterstützung bei Ihrem Zusammenschluss und steht Ihnen beratend und mit ensprechenden Dienstleistungen zur Seite. Um die Messung und Abrechnung kümmert sich der Zusammenschluss - im Gegensatz zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) - in der Regel selbst.
Voraussetzungen für die Gründung einer ZEV
Gerne stehen wir Ihnen für die Aufbereitung der Dokumente beratend zur Seite. Buchen Sie hier eine unverbindliche Beratung.
ZEV = Zusammenschluss Energieverbrauch
Alle Parteien in einer Liegenschaft werden mit Privatzähler gemessen. Das Energieversordungsunternehmen (EVU) liefert mit den Messdaten von einem Hauptzähler hinter dem Hausanschluss eine Stromabrechnung. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.
EVG = Eigenverbrauchsgemeinschaft
Alle Parteien behalten Ihren Stromzähler des EVU. Die Solaranlage erhält einen separaten Stromzähler. Der produzierte Strom wird prozentual auf den aktuellen Stromverbrauch der einzelnen Parteien aufgeteilt. Die Abrechnung sowie das Inkasso übernimmt das EVU.
Änderungsmeldung ZEV
Dienstleistungsvertrag ZEV
Im Gegensatz zur Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) bieten wir für ZEV keine Abrechnungen an. Der Eigentümer oder Verwalter macht die interne Abrechnung an die Parteien selber.
Ihre Ansprechperson
R. Steiner
Sachbearbeiter Mess- und Systemtechnik
Ich kümmere mich um Ihre Anliegen rund um das Thema des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch. Kontaktieren Sie mich!